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Strafen bei Alkohol am Steuer in Europa

Während der freien Urlaubszeit trinkt der ein oder andere Reisende gerne mal etwas mehr als zu Hause. Ob, im Ausland oder daheim, Alkohol am Steuer kann teuer werden und ist selbstverständlich gefährlich für das eigene Wohl und das anderer Verkehrsteilnehmer. Nicht zu vergessen ist, dass auch für Fahrradfahrer eine Straftat entsteht, wenn zu viel Alkohol zum unsicheren oder gefährlichen Fahren führt.

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer

In einigen europäischen Ländern kann es sogar zur Zwangsversteigerung kommen

Für viele Urlauber und Reisende ist es unvorstellbar, dass das eigene Fahrzeug bei einer Verletzung der Verkehrsregeln zwangsversteigert werden kann. Trotzdem ist dies in einigen Ländern rechtlich abgesichert.

Als Erstes sollte Bella Italia genannt werden. Sofern ein Autofahrer in Italien mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, ist das hohe Bußgeld wohl das kleinste Übel. Neben der Geldbuße kann das Fahrzeug, sofern der Fahrzeugführer auch Halter dessen ist, zwangsversteigert werden. Um nicht, ohne das eigene Auto wieder nach Hause zu kommen, also unbedingt an die Bestimmung halten und im optimalen Falle gar kein Alkohol trinken.

Im schönen Dänemark gilt seit 01.07.2014 die Regelung, dass wer mit mehr als 2,0 Promille im Blut erwischt wird, ist neben seinem Führerschein auch sein Fahrzeug los. Selbst, wenn der alkoholisierte Fahrzeugführer nicht Halter des Autos ist, muss mit einer Zwangsversteigerung rechnen. Alle Einnahmen der Versteigerungen werden in die Staatskasse gespült. Also in Dänemark unbedingt darauf achten, nicht zu viel Alkohol vor dem Fahren zu trinken.

Mit dem Fahrrad unterwegs – welche Strafen drohen bei Alkoholgenuss

Teilweise enorme Bußgelder müssen Urlauber im Ausland in Kauf nehmen, sofern sie in einem alkoholisierten Zustand angehalten werden. Die gute Nachricht zuerst, in Österreich gilt mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle Europas. Allerding sollten alle Urlauber des grünen, bergigen Landes bei einer Überschreitung der Grenze daran denken, dass eine Geldstrafe von mindestens 800 Euro aufgerufen wird. In den Ländern Schweiz, Niederlande, Kroatien, Frankreich und Italien sollte die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten werden.

Sollte es doch dazu kommen, reichen die Bußgelder von 65 bis 500 Euro. Urlauber, die in den skandinavischen Ländern, Großbritannien oder Irland mit dem Rad unterwegs sind, sollten von einem Alkoholgenuss vollständig absehen. In diesen Ländern existiert keine Promillegrenze. Sofern Ordnungshüter entdecken, dass jemand sein Fahrrad nicht mehr sicher steuern kann, kommt es zu Bußgeldern, die der Urlaubskasse richtig wehtun. Irland liegt mit bis zu 2.000 Euro ganz weit vorne, bei den Geldstrafen.


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