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Sicher beim Zoll – die App „Zoll und Reise“

Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene App „Zoll und Reise“ bietet deutschen Urlaubern die Möglichkeit, sich kostenlos über Reisefreimengen sowie darüber, welche Waren aus dem Urlaub mit zurückgebracht werden dürfen. Leider wissen die wenigsten Urlauber, dass sie mitunter eine Straftat begehen, wenn sie beispielsweise ein paar Muscheln oder eine nachgemachte Markenuhr mitbringen.

Die App „Zoll und Reise“ im Überblick

Die klar und simpel strukturierte App zeigt auf den ersten Blick, worum es dabei geht. Auf der Startseite werden dem User vier Optionen geboten, nachdem einmalig ein Nutzungshinweis erschienen ist, dass diese App lediglich unverbindliche Hinweise aufzeigt, nicht aber für Zollbeamte bindend sind. Durch Symbole verdeutlicht findet der User die kurzen, aber effektiv gestalteten Kategorien „Erlaubt“, „Wie viel“, „Über den Zoll“ und „Fragen an den Zoll“.

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Wählt man den Button „Erlaubt“, muss man zunächst auswählen, aus welchem Land man Waren zurück nach Deutschland einführen möchte. Im nächsten Schritt wählt man die Kategorie aus, in die die Waren fallen und schon erscheinen nützliche Tipps zu den Einfuhrbedingungen. Wählt man beispielsweise die Kategorie „Arzneimittel“ aus, erfährt man, dass jeder Reisende nur den üblichen, persönlichen Bedarf einführen darf. Unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen darf der Vorrat dabei maximal für drei Monate reichen. Diese Tipps dienen ausschließlich der reinen Information über allgemein gültige Vorschriften und sind teilweise recht kurz gehalten, sind aber durchaus informativ.

Was erlaubt der Zoll?

Mit dem zweiten großen Button der Startseite gelangt man zu „Wie viel?“, einer ebenfalls bedienerfreundlich gestalteten Funktion der App, mit der man schnell herausfinden kann, ob man die geplante Menge an Waren ohne Zollanmeldung einführen darf oder nicht. Hat man zuvor bei „Erlaubt“ bereits ein Land eingegeben, so wird diese Eingabe auch bei „Wie viel“ übernommen, aber natürlich kann man die Eingabe jederzeit ändern. Per Klick muss man zusätzlich angeben, ob man per Flugzeug oder Schiff einreist und anschließend wird man nach dem Alter gefragt.

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Dabei ist allerdings lediglich entscheidend, ob man unter 15, unter 17 oder über 17 Jahre alt ist. Als letztes wählt man aus, was man einführen möchte, ehe man dann auf der nächsten Seite die exakte Menge der zuvor ausgewählten Waren angibt, Sofort erscheint links oben ein Symbol, das den Reisenden unmittelbar darüber informiert, ob er die angegebenen Waren ohne Anmeldung einführen darf (grünes Symbol) oder ob man sie vor der Einführung beim Zoll anmelden muss (rotes Symbol).

„Zoll und Reise“ Kurzinfos

Zusätzlich bietet die App über den Button „Über den Zoll“ interessante Informationen kurz und knackig über die Arbeit und die Aufgaben der heutigen Zollbeamten auf. Als letztes hat der User die Möglichkeit, Kontakt zur Service-Hotline des Zolls aufzunehmen oder sich weitere Informationen über deren Homepage einzuholen. Die App „Zoll und Reise“ kann hier für iPhone/iPad oder Android heruntergeladen werden.


bundesfinanzministerium.de/smartphone-app-zoll-und-reise-neu.html


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