Mängel und Preisminderung bei Pauschalreisen
Eine Pauschalreise ist ein Gesamtpaket an Leistungen, die ein Kunde vor Reiseantritt zu einem festen Preis bucht, wobei in der Regel die Kosten für die Anreise, die Unterbringung sowie weitere Leistungen enthalten sind.
Buchung von Pauschalreisen
Bei der Buchung dieser Pauschalreisen wird der Verbraucher durch eine Reihe von Rechten geschützt:
Verbraucherschutz bei Pauschalreisen
- eine Preisänderung ist nur bis 20 Tage vor Reiseantritt erlaubt
bei der Vertragsunterzeichnung müssen alle wichtigen, die Reise betreffenden Informationen vorliegen - bei einer Änderung der wesentlichen Leistungselemente hat der Verbraucher das Recht von der Reise zurückzutreten oder kostenlos gleichwertigen Ersatz zu verlangen
- im Fall einer Pleite des Reiseveranstalters müssen dem Verbraucher die erbrachten Zahlungen zurückerstattet werden, außerdem hat der Verbraucher das Recht, die Heimreise erstattet zu bekommen, sollte die Reise bereits angetreten worden sein
Erweiterungen dank des neuen EU-Rechts
Diese Rechte sollen zukünftig EU-weit ausgeweitet und nachgebessert werden, um einen höheren Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die umfassenden Reformierungsversuche werden in der heutigen Zeit vor allen Dingen durch das hohe Buchungsaufkommen per Internet bei den verschiedensten Reiseanbietern notwendig: Auch Verbraucher, die ihre Pauschalreise online buchen, müssen von allgemein gültigen Rechten Gebrauch machen können.
Zwar sind die neuen Rechte für Pauschalreisen noch nicht endgültig beschlossen, ihre Durchsetzung kann noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen, aber Verbraucherschützer werten die neuen Entwicklungen trotzdem als positiven Trend. Gleichzeitig befürchten Reiseveranstalter eine Zunahme der Kosten von Pauschalreisen, da sie zukünftig auch im Falle von Stornierungen aufgrund von Naturkatastrophenwarnungen oder bei politischen Unruhen eine kostenfreie Stornierung zulassen müssen.
Im Detail sieht das neue EU-Recht für Pauschalreisen die folgenden Änderungen vor:
Änderungen bei Pauschalreisen (EU-Recht)
- Reiseveranstalter müssen für immaterielle Schäden wie beispielsweise entgangene Urlaubsfreuden aufkommen
- Ersparnisse, die sich nach der Vertragsunterzeichnung für den Reiseanbieter ergeben wie beispielsweise verminderte Benzinkosten bei Flugreisen, müssen an den Verbraucher weitergegeben werden
- die Stornogebühren müssen an die tatsächlichen Ausfälle angepasst werden, d.h. es dürfen im Fall einer Stornierung durch den Verbraucher nur die Kosten berechnet, die dem Reiseveranstalter tatsächlich entstehen
- einheitliche Haftungsregeln sorgen dafür, dass die Haftungsfrage im Fall eines Falles klar geregelt ist und Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Verantwortlichen nicht mehr geschoben werden können
Laut Verbraucherschützern muss bei der Durchsetzung der neuen Regelungen jedoch darauf geachtet werden, dass in einzelnen Ländern bereits bestehende Rechte, die über die neuen Rechte hinausgehen, nicht beschnitten werden. Dies betrifft beispielsweise deutsche Reisende, die aktuell das Recht haben, von einer Reise zurückzutreten, sofern die Kosten der Reise um mehr als fünf Prozent steigen. Das neue EU-Recht sieht eine kostenfreie Stornierung jedoch erst ab einer Kostenerhöhung von zehn Prozent als notwendig an.