Flugzeugverspätung – die Rechte des Reisenden
Kommt das Flugzeug deutlich zu spät am Zielort an oder verzögert sich der Start ist guter Rat teuer. Tagtäglich nutzen Tausende von Menschen Flugzeuge, um Geschäftstermine wahrzunehmen, in den Urlaub zu fliegen oder aufgrund einer anderen Gelegenheit. Doch auch wenn das Flugzeug als sichere Fortbewegungsmöglichkeit gilt, ist gelegentlich mit Verspätungen zu rechnen, sei es aufgrund von starken Schneefällen oder gar extremen Nebel.
Kommt es zu Flugverspätungen, Nichtbeförderungen oder Flug-Annullierungen, werden anfallende Ausgleichszahlungen oder Entschädigungsleistungen in Europa durch eine besondere Fluggastverordnung geregelt.
Flugzeugverspätung – und was jetzt
Eine Flugzeugverspätung ist ärgerlich, doch sollte man sich deswegen nicht aufregen. Die Airlines sind immer darum bemüht, dass ihre Gäste schnell und ohne Gefahr doch noch an ihr Ziel kommen. Ist die Verspätung des Flugzeugs länger als zwei Stunden, sollte man wissen, dass man aufgrund der EU-Fluggastverordnung Anspruch auf Entschädigung hat.
Welche Entschädigungsleistungen sind das?
- Kommt das Flugzeug zu spät, muss die Fluggesellschaft Betreuung garantieren. Dazu gehören neben Erfrischungsgetränke auch entsprechend Snacks.
- Ist eine Unterbringung aufgrund der Verspätung notwendig, muss die Fluggesellschaft nicht nur die Unterkunft bezahlen, sondern auch die Transportkosten dorthin.
- Beträgt die Verspätung des Flugzeugs mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft ihren Gästen eine finanzielle Entschädigung bezahlen, deren Summe von der zu fliegenden Strecke abhängt. Die EU-Verordnung ist jedoch nur dann gültig, wenn sich das Flugzeug nicht durch außergewöhnliche Umstände verspätet hat. Hier erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls.
- Kommt das Flugzeug mehr als fünf Stunden zu spät, hat der Reisende die Möglichkeit seinen Flug zu stornieren. Der Flugpreis muss von der Airline komplett erstattet werden. Will der Fluggast dennoch die Dienstleistung der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen und sein Flug verschiebt sich auf dem nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Kosten ihres Gasts für die Fahrt zum nächsten Hotel und natürlich die Kosten für die Unterkunft übernehmen. Dazu kommt noch, dass die Airline ein kostenloses Telefonat ermöglichen muss, damit der Fluggast seiner Familie oder Geschäftspartnern über das verspätete Flugzeug informieren kann.