Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten – Was kann ich tun?
In den Wintermonaten fahren viele gerne in den Skiurlaub nach Österreich oder Italien – und das am liebsten mit dem eigenen Auto. Doch wie auch hierzulande müssen dabei stets die Verkehrsregeln eingehalten werden, ansonsten droht den Urlaubern bei der Heimkehr eine böse Überraschung. Hinzu kommt, dass in anderen Ländern häufig strengere Sanktionen erhoben werden, sodass ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland sehr teuer werden kann. Was Sie in solchen Fällen tun können, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.
In der Regel müssen auch Verstöße, die im Ausland begangen wurden, im Heimatort beglichen werden, sofern es sich bei dem Urlaubsort um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt. Dennoch müssen dafür einige Voraussetzungen gegeben sein.
So gilt beispielsweise eine Bagatellgrenze in Höhe von 70 Euro, das heißt, erst ab diesem Betrag wird der Bescheid von den zuständigen deutschen Behörden vollstreckt. Eine Ausnahme bildet Österreich. Hier wurde ein bilaterales Abkommen beschlossen, wonach Bußgeldbescheide in Höhe von 25 Euro bereits vollstreckt werden können.
Zu beachten ist bei der Bagatellgrenze allerdings, dass im Ausland oft deutlich höhere Sanktionen für noch weitestgehend harmlose Vergehen verhängt werden als hierzulande. Außerdem kommen zum eigentlichen Bußgeld sogenannte Verfahrensgebühren hinzu, welche im Wert der Bagatellgrenze eingeschlossen sind. Das bedeutet Bußgelder über 60 Euro, welche jedoch eine Verfahrensgebühr von 20 Euro erfordern, liegen mit 80 Euro über dem Grenzwert und müssen beglichen werden.
Darüber hinaus muss der Bußgeldbescheid verständlich formuliert sein, damit er rechtskräftig wird. Somit ist eine Übersetzung ins Deutsche in der Regel Pflicht. Ist dies nicht der Fall, kann der Bescheid ungültig sein. Bevor er ignoriert wird, ist es jedoch ratsam, einen Anwalt hinzuziehen.
Wichtig: Bei den sogenannten Punkten in Flensburg handelt es sich um ein deutsches Fahreignungsregister, sodass nur Punkte verzeichnet werden, wenn der Verstoß auch in Deutschland begangen wurde.
Wer haftet – Halter oder Fahrer?
In den meisten Fällen greift in Deutschland die sogenannte Fahrerhaftung. Bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen muss demnach derjenige zahlen, der zum fraglichen Zeitpunkt hinterm Steuer saß, und nicht der Fahrzeughalter. In vielen Ländern der EU, wie Österreich und Italien, gilt hingegen die Halterhaftung, sodass sich die Betroffenen häufig fragen, ob sie die erhobene Summe begleichen müssen, obwohl sie den Verstoß nicht begangen haben. Dabei besteht jedoch kein Grund zur Sorge, denn das Bundesamt für Justiz vollstreckt in diesen Fällen kein Bußgeld.
Was kann ich bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland tun?
Hält der Adressat des Bußgeldbescheids diesen für nicht gerechtfertigt oder war sogar zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht vor Ort, kann Einspruch eingelegt werden. Auch wenn der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht erkennbar oder der Bescheid nicht verständlich formuliert ist, das heißt, wenn dieser nicht übersetzt wurde, besteht die Möglichkeit eines Einspruchs. Dabei ist zu beachten, dass der Einspruch ebenfalls in die Landessprache übersetzt werden muss, sodass es zum Beispiel hilfreich sein kann, einen deutschsprachigen Anwalt in dem jeweiligen Land zu beauftragen.
Ist hingegen kein Einspruch möglich, sollte das Bußgeld, so schnell es geht, beglichen werden, da in einigen Ländern Rabatt für Sofortzahler gewährt wird. So gilt in Italien eine Reduzierung des Bußgelds um 30 Prozent, sofern dieses innerhalb von fünf Tagen überwiesen wird.
Wird der Bescheid ignoriert, kommt es höchstwahrscheinlich bei der erneuten Einreise in das entsprechende Land zu Schwierigkeiten. Oftmals wird das Bußgeld dann direkt bei der Einreisekontrolle verlangt. Daher sollten die individuellen Verjährungsfristen der einzelnen Staaten beachtet werden. In Italien beträgt diese zum Beispiel fünf Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist kann das Bußgeld bei einem erneuten Urlaub nicht mehr verlangt werden.
Weitere Informationen zum Bußgeldbescheid sowie zu den Sanktionen bei Verkehrsverstößen im Ausland finden Sie unter www.bussgeldkataloge.de/bussgeld-ausland