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Ansprüche bei Flugverspätung

Jedes Jahr verzichten tausende Reisende auf die Geltendmachung von Ansprüchen, welche aus Flugverspätungen resultieren. In den meisten Fällen liegt es an der Unwissenheit der Fluggäste, dass es nicht zu einem Rechtsanspruch kommt.

Welche Ansprüche sind gesetzlich geregelt?

Grundsätzlich sind die Ansprüche an die jeweilige Flugstrecke gekoppelt. Je länger die Strecke umso mehr Geld kann verlangt werden. Die Bestimmungen sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgehalten

Flugverspätungen Ansprüche

bis 1.500 km 250,- Euro
über 1.500 km (innerhalb der EU) 400,- Euro
ab 1.500 km bis 3.500 km (außerhalb der EU) 400,- Euro
alles darüber 600,- Euro

Des Weiteren hat der Fluggast bei einer Verspätung ab fünf Stunden die Möglichkeit vom Flug zurückzutreten.

Flugzeug

Zu diesen finanziellen Ansprüchen kommen noch Versorgungsleistungen vor Ort am Tag der Verspätung. Sollte die Verspätung länger andauern, besteht auch Anspruch auf Unterkunft.

Alle Bestimmungen treten bei Flügen in Kraft, die in der EU starten. Dabei muss der Fluggast, um Anspruch stellen zu können, selbst auch einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass der Reisende pünktlich, also mindestens 45 Minuten vor dem geplanten Flugstart, beim Check-in sein muss. Das Vorhandensein eines gültigen Tickets versteht sich von selbst.

Wie die Ansprüche durchsetzen

Sofern Fluggästen durch eine Flugverspätung eventuell Anspruch auf Entschädigung haben, sollten sie als Erstes einen Schadensersatzanspruch bei der Fluggesellschaft einreichen. Leider ist es sehr oft der Fall, dass sich die Fluggesellschaften auf „besondere Umstände“ berufen und somit kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. In solchen Fällen ist es ratsam, bevor ein Anwalt zurate gezogen wird, zu versuchen den Streitfall außergerichtlich zu klären. Dafür steht die Schlichtungsstelle zur Verfügung. Dort werden Anspruchssteller beraten und die Schlichtungsstelle versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Erst, wenn auch diese Versuche keine Einigung einbringen, sollten Reisenden anwaltliche Hilfe einholen.

Neueste Entscheidung über Vorlage der Buchungsbestätigung

Das Frankfurter Amtsgericht entschied, dass Reisende auch ohne Vorlage der Buchungsbestätigung Anrecht auf Entschädigung haben. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass auch wenn der Reisende keine Buchungsbestätigung vorlegen kann, aber andere Beweise vorhanden sind, dass der Flug angetreten wurde, er rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz hat. Im konkreten Fall ging es um eine Flugverspätung von einem Tag, durch plötzlich notwendige Reparaturen am Flugzeug.


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